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Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt. 
Datenschutz & Informationssicherheit →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele: 
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel: 
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel: 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet. 
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc. 
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor. 
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel: 
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße
Menschenrechte (Risiko oder Pflichtverletzung nach LkSG) →
Menschenrechtliche Risiken / Pflichtverletzungen
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit - Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigungen
  • Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
  • Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/ öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können
  • Das Verbot eines sonstigen Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition (die sich aus den Menschenrechtsabkommen i.S. § 2 Abs. 1 ergibt) zu beeinträchtigen, und dessen Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist
Sonstige Hinweise →
Falls Sie Ihren Hinweis keiner Kategorie zuordnen können oder mehrere Themenbereiche betroffen sind, können Sie ihn hier abgeben.
Umweltschutz (Risiko oder Pflichtverletzung nach LkSG) →
Umweltbezogene Risiken / Pflichtverletzungen
  • Verbotene Herstellung, Einsatz und/oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
  • Verbotene Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich des Stockholmer Übereinkommens (POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
  • Verbotene Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens
Human rights (risk or violation of the German Supply Chain Act LkSG) →
Human rights risks / violations
  • Prohibition of child labor
  • Prohibition of forced labor and all forms of slavery
  • Disregard of occupational health and safety and work-related health hazards
  • Failure to respect freedom of association - freedom of association and right to collective bargaining
  • Prohibition of unequal treatment in employment
  • Prohibition of withholding a reasonable wage
  • Destruction of the natural basis of life through environmental pollution
  • Illegal violation of land rights
  • Prohibition of the commissioning or use of private / public security forces that can lead to impairments due to a lack of instruction or control
  • The prohibition of any other act or omission in breach of duty which is directly capable of impairing in a particularly serious manner a protected legal position (arising from the human rights conventions within the meaning of § 2 par. 1) and the unlawfulness of which is obvious on reasonable appraisal of all the circumstances under consideration